Festlegungen des Bildungsministeriums für das Schuljahr 2022/2023

Ab Februar 2023 gelten die Bestimmungen, die im Dokument Leitlinien „Eigenverantwortung und Sicherheit“ beschrieben sind.

Sie können das Dokument unter diesem >>LINK<< abrufen.

Hier die Fakten in Kürze:
– keine Maskenpflicht
– bei Vorliegen von Erkältungssymptomen weiterhin die Testung in der Häuslichkeit
– Schnelltests erhalten alle Schüler und Auaszubildenden von der Schule
– kein Betretungsverbot bei Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2

3-Phasen-Modell für die Organisation des Unterrichts

Es gilt für die jeweilige Woche folgenden Phase des 3-Phasen-Modells:

seit Beginn des Schuljahres:    Phase 1

Änderungen der Phasen werden an dieser Stelle bekanntgegeben.

Das Bildungsministerium M-V hat in seinem 17. Hinweisschreiben an die Schulen vom 03.01.2022 das 3-Phasen-Modell vorgestellt.

Oberstes Ziel des Ministeriums ist es, den Präsenzunterricht an den Schulen so lange wie möglich zu gewährleisten.

Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen vor allem durch die Omikron-Variante des Virus geht das Ministerium davon aus, dass auch der Lehrereinsatz durch Krankheit bzw. Quarantäne vermindert sein wird.

Nachfolgend werden die 3 Phasen kurz beschrieben:

Phase 1:

In dieser Phase ist der Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.

Es findet für alle Schüler und Azubis der Unterricht in Präsenz unter Pandemiebedingungen in der Schule statt.

Phase 2:

In dieser Phase ist der Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung eingeschränkt.

Für die Abschlussjahrgänge findet ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt. Für alle anderen Ausbildungsklassen der Schule findet Wechselunterricht der jeweils gesamten Klasse in wöchentlichem Wechsel zwischen Präsenzunterricht und eigenständigem häuslichen Lernen statt. Dies gilt auch für die Tagesbeschulung.

Die Schüler und Azubis erhalten für die Zeit des häuslichen Lernens Hausaufgaben, die zu Hause eigenständig erledigt werden. Ein Distanzunterricht ist für diese Zeit nicht vorgesehen.

Phase 3:

In dieser Phase ist der Lehrkräfteeinsatz zur Unterrichtsabsicherung stark eingeschränkt.

Für die Abschlussjahrgänge findet ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt, sofern es mit dem vorhandenen Lehrpersonal machbar ist. Für alle anderen Ausbildungsklassen der Schule findet Distanzunterricht statt.

Als Abschlussjahrgänge werden an unserer Schule in der Vollzeit die 13. und 12. Klassen FGW, die Fachoberschule sowie die 3. und 2. Lehrjahre der Berufsschule definiert.
Bei eingeschränktem Lehrkräfteeinsatz haben die eigentlichen Abschlussklassen (13. Klasse FGW, FOV und 3. Lehrjahr (inklusive 2. Lehrjahr VKÄ)) stets Vorrang bei der Beschulung in Präsenz.

Die nachfolgende Tabelle gibt das Beschriebene in einer Übersicht wieder.

Phase 1 Phase 2 Phase 3
11. Klasse FGW und
1. Lehrjahr BS
Präsenz Wechselunterricht Distanzunterricht
12. Klasse FGW und
2. Lehrjahr BS
Präsenz Präsenz / Wechselunterricht Präsenz / Distanzunterricht
13. Klasse FGW und
3. Lehrjahr BS
(plus 2.Lj VKÄ)
Präsenz Präsenz Präsenz

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Corona-Tests verpflichtend bei Symptomen

Mit Inkrafttreten der 7. Schul-Corona-Verordnung ab dem 01.08.2022 wird die Testpflicht wie folgt geregelt.

Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt.
Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss.

Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages statt.

Dazu werden jedem Schüler Schnelltests für die Häuslichkeit ausgegeben. Diese sind nur bei Auftreten von leichten Symptomen zu nutzen.

Für die Tests stehen an unserer Schule verschiedene Antigen Selbsttests (Schnelltests) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für alle Schüler, Auszubildenden und Lehrkräfte zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Anwendung dieser Tests erhalten Sie auf der Seite: >>KLICK<<

Bei Fragen zur neuen Teststrategie wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.


Informationen für den Fall des Auftretens von Corona an der Schule

Im Fall des Auftretens eines Coronafalles an der Schule finden Sie notwendige Informationen in den Flyern zum Download: „Flyer für die Eltern minderjähriger Schüler/Auszubildende“ bzw. „Flyer für volljährige Schüler/Auszubildende„.


Meldung Verdacht einer Corona-Infektion bzw. Infizierung mit dem Virus

Sollten Sie, egal ob als Lehrkraft, Schüler/in oder Auszubildende/r den Kontakt mit einem Infizierten gehabt haben bzw. selbst infiziert sein, so füllen Sie bitte unverzüglich das Formular „Formular Erhebung Corona.pdf“ aus und senden es umgehend ausgefüllt per Mail an die Schule zurück. Bitte kommen Sie nicht in die Schule und melden sich per Telefon bzw. Mail um die nächsten Schritte abzustimmen.

Hier einige Informationen für Infizierte und für Kontaktpersonen von Infizierten:


Wichtige Links zum Thema Corona

Das Robert-Koch-Institut erfasst und bewertet kontinuiertlich die aktuelle Lage … hier klicken.

Die Bundesregierung informiert auf gesonderten Seiten zur Entwicklung in Sachen Corona … hier klicken