Schulsozialarbeit – Bettina Marquardt
- Schulsozialarbeit unterbreitet Angebote auf Grundlage der §§ 1; 11; 13 KJHG und des § 59 / 59a Schulgesetz M/V im Lebensraum Schule
- Schulsozialarbeit verbessert die Entwicklungsbedingungen für alle (präventiv) und unterstützt benachteiligte und/oder belastete Schüler in besonderem Maße (vorwiegend intervenierend)
- Schulsozialarbeit nutzt den freizeitpädagogischen Bereich als Kontaktbasis
- Schulsozialarbeit arbeitet auf kombinatorische Leistungen hin
- in der Schule – Bündelung und Koordinierung aller Möglichkeiten der Schule
- Öffnung der Schule – erschließen lokaler und regionaler Ressourcen
Seminarangebote
z.B. Mobbing, Sucht und Drogen , Kommunikation, Kennenlerntage, Ausbildung zum Peer-Mediator (außerunterrichtlich), Demokratie und Mitbestimmung, Ausbildung und Arbeit, Migration, Berufsorientierung …
- Gesprächsgruppen
z.B. gesunde Ernährung, Erziehung …
- Kontakte herstellen
z.B. zu Beratungsstellen und zu Trägern der Jugendhilfe …
- Beratung der Schüler, der Lehrer und der Eltern
- Unterstützung der Klassensprecher und des Schülerrates
- Unterstützung Schülerzeitung / Schulfunk
- Projektbegleitung / gemeinsame Unterrichtsgestaltung
- Arbeit mit Klassen bei Problemen untereinander
- teilnehmende Hospitationen im Unterricht
- Arbeitsgespräche mit den Lehrern
- gemeinsames Wirken in „Problemklassen“
- Weiterbildungsangebote zu sozialpädagogischen Themen
- Schulentwicklungsprozess mitgestalten
- beratendes Mitglied in Gremien der Schule
- Zusammenarbeit mit Trägern, Ämtern, Einrichtungen im Stadtteil und in HRO
Der Sozialarbeiter orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und vertritt ihre Interessen (Anwaltsfunktion).
Jugendhilfe und Schule sind gleichberechtigte Partner in einem Prozess gemeinsam zu lösender Aufgaben und Probleme, die arbeitsteilig in Eigenverantwortung erledigt werden.
Die Schule hat ein Schulentwicklungsprogramm, das soziale Arbeit konzeptionell verankert. Oder die Schule erarbeitet gemeinsam mit dem freien Träger ein entsprechendes Konzept. Somit kann Schulsozialarbeit Entwicklungsprozesse initiieren und/oder befördern.
Die Arbeitsgrundlage bilden Kooperationsverträge, die durch die Schulkonferenz bestätigt werden. Dabei knüpft die kooperative Zusammenarbeit an den Potenzen der Schule und des freien Trägers an.
Es wird eine Kooperation der Sozialisationsinstanzen Elternhaus, Schule und Jugendhilfe angestrebt. Schulsozialarbeit ist flexibel und begibt sich je nach Bedarf unterschiedlich weit in die Sozialisationsfelder hinein.
Gemeinsam wird ein ganzheitliches, lebensweltorientiertes Angebot im Lebensraum Schule geschaffen.
Es erfolgt eine Kooperation und Vernetzung mit anderen Trägern und Einrichtungen in der Region und eine Öffnung der Schule in das Gemeinwesen.