Aktuelle Information
Neuigkeiten in Bezug auf den Coronavirus
Hier finden Sie alle Neuigkeiten zum Coronavirus und die daraus resultierenden Konsequenzen für unsere Schule.
Zu den Auswirkungen sowie den durchzuführenden Massnahmen gibt es hier fortlaufend die Informationen der Schule, vom Bildungsministerium, der IHK zu Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Weitere Informationen stellen wir den Schülern/Azubis auch über die DSB mobile App zur Verfügung.
Achtung: Eine Übersicht über die aktuellen Beschulungspläne finden Sie unter dem Menüpunkt „SCHULORGANISATION“ => „Pläne“.
Regelungen in Abhängigkeit des Inzidenzwertes laut 2. Schul-Corona-Verordnung in der Gültigkeit vom 17.02.2021 bis 14.03.2021
Inzidenz I | 2. Schul-Corona-VO | Hinweise für die Klasssen (Abschluss- bzw. alle anderen Klassen) | Datum |
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I kleiner 50 | § 7b | Abschlussklassen (BS und VZ): im Präsenzunterricht (freiwillig) | ab 17.02.2021 |
Abschlussklassen (BS und VZ): im Präsenzunterricht (Präsenzpflicht) | ab 24.02.2021 | ||
alle anderen Klassen: Distanzunterricht | ab 17.02.2021 | ||
alle anderen Klassen: Wechselunterricht (Präsenzpflicht) | ab 08.03.2021 | ||
(Teilung der Klassen in Abhängigkeit der Raumsituation) | |||
I zwischen 50 und 150 | § 7c | Abschlussklassen (BS und VZ): im Präsenzunterricht (freiwillig) | |
alle anderen Klassen: Distanzunterricht | |||
Ausnahme für alle anderen Klassen: Wechselunterricht (nach Genehmigung des örtlichen Gesundheitsamtes möglich) | ab 08.03.2021 | ||
Präsenzpflicht für alle Klassen aufgehoben | |||
I über 150 | § 7d | Abschlussklassen (BS und VZ): im Präsenzunterricht (freiwillig) | |
alle anderen Klassen: Distanzunterricht und Besuchsverbot an der Schule |
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Beschulung Auszubildende in den Wochen 01.02. bis 26.02.2021
Nach Beschluss der Bundesregierung und der Landesregierung M-V gilt folgende Festlegung bis zum 21.02.2021:
- Auszubildende der 1. und 2. Lehrjahre werden in Distanz beschult, d.h. mittels Aufgaben über die Lernplattform bzw. per Mail der Fachlehrer
- Auszubildende der Abschlussklassen der Berufsschule werden im Präsenzunterricht unterrichtet
Hinweis:
Einen konkreten Beschluss für die letze Februarwoche gibt es noch nicht. Demzufolge müssen nachfolgende Regelungen noch geändert werden, wenn andere Festlegungen seitens der Landesregierung beschlossen werden.
Dies bedeutet für unsere Schule konkret:
- Berufsschulklassen des 1. und 2. Lehrjahres in Tagesbeschulung sowie die BAK01 (Blockbeschulung) werden in Distanz unterrichtet, nicht in der Schule
- Berufsschulklassen des 3. Lehrjahres der Tagesbeschulung (AUK81, KBM81, RFA81, SFA81 und SFI81) werden laut Stundenplan in der Schule unterrichtet
- Berufsschulklassen des 3. Lehrjahres in Blockbeschulung erhalten in den drei Wochen laut Beschulungsplan im Februar Unterricht in der Schule.
Kleine Klassen (bis zu 14 Azubis) erhalten Unterricht in der Schule über alle drei Wochen der Blockbeschulung im Februar.
Große Klassen werden geteilt in Gruppe A und Gruppe B.
Gruppe A:
01.02. bis 04.02.2021 (4 Tage)
15.02. bis 17.02.2021 (3 Tage)
Gruppe B:
18.02. bis 19.02.2021 (2 Tage)
22.02. bis 26.02.2021 (5 Tage)
Der konkrete Beschulungsplan für die Klassen und die Aufteilung in die Gruppen wird über die Klassenleiter an die betreffenden Auszubildenden versendet.
Hinweis 1: Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch im Klassenraum für alle Schüler, Auszubildenden und Lehrer, d.h. auch während des Unterrichts.
Hinweis 2: Praktischer Sportunterricht findet nicht statt. Es wird stattdessen Sporttheorie unterrichtet.
Beschulung Schüler Vollzeit im Februar 2021
Nach Beschluss der Bundesregierung und der Landesregierung M-V gilt folgende Festlegung bis 21.02.2021:
- Schüler von Nicht-Abschlussklassen werden in Distanz beschult, d.h. mittels Aufgaben über die Lernplattform bzw. per Mail der Fachlehrer
- Schüler der Abschlussklassen werden im Präsenzunterricht unterrichtet
Hinweis: Einen konkreten Beschluss für die letzte Februarwoche gibt es noch nicht. Demzufolge müssen nachfolgende Regelungen noch geändert werden, wenn andere Festlegungen seitens der Landesregierung beschlossen werden.
Dies bedeutet für unsere Schule konkret:
Wochen vom 01.02. bis 26.02.2021 (alle Februar-Wochen)
- Vollzeitklassen Klasse 11 und Klasse 12 werden in Distanz unterrichtet, nicht in der Schule
- Vollzeitklassen Klasse 13 sowie die FOV01 und BEW81 werden laut Stundenplan in der Schule unterrichtet
Hinweis 1: Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch im Klassenraum für alle Schüler, Auszubildenden und Lehrer, d.h. auch während des Unterrichts.
Hinweis 2: Praktischer Sportunterricht findet nicht statt. Es wird stattdessen Sporttheorie unterrichtet.
Beschulung Auszubildende in der Zeit vom 01.03. bis 12.03.2021
Woche vom 01.03. bis 05.03.2021
- Berufsschulklassen des 1. und 2. Lehrjahres in Tagesbeschulung sowie alle Klassen des 1. Lehrjahres in Blockbeschulung werden in Distanz unterrichtet, nicht in der Schule.
- Berufsschulklassen des 3. Lehrjahres der Tagesbeschulung (AUK81, KBM81, RFA81, SFA81 und SFI81) werden laut Stundenplan in der Schule unterrichtet.
Hinweis: Für die Auszubildenden 3. Lehrjahr besteht Präsenzpflicht in der Schule.
Woche vom 08.03. bis 12.03.2021
In Abhängigkeit des Inzidenzwertes (siehe Tabelle oben) kleiner als 50 in der kreisfreien Stadt Rostock gilt folgende Regelung:
- Berufsschulklassen des 3. Lehrjahres der Tagesbeschulung (AUK81, KBM81, RFA81, SFA81 und SFI81) werden laut Stundenplan in der Schule unterrichtet.
- Berufsschulklassen des 1. Lehrjahres der Blockbeschulung und die Klassen des 1. und 2. Lehrjahres in Tagesbeschulung werden in Abhängigkeit der Größe geteilt und in Wechselunterricht unterrichtet. Kleine Klassen müssen nicht geteilt werden. Für die BAK91 wird es eine Sonderregelung geben.
Große Klassen werden geteilt in Gruppe A und Gruppe B.
Gruppe A:
08.03. bis 12.03.2021 (5 Tage) Unterricht in der Schule
Gruppe B:
08.03. bis 12.03.2021 (5 Tage) Distanzlernen (in der Firma)
Der konkrete Beschulungsplan für die Klassen und die Aufteilung in die Gruppen wird über die Klassenleiter in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern an die betreffenden Auszubildenden versendet.
Hinweis 1: Für die Auszubildenden besteht Präsenzpflicht in der Schule sofern der Inzidenzwert unter 50 liegt.
Hinweis 2: Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch im Klassenraum für alle Schüler, Auszubildenden und Lehrer, d.h. auch während des Unterrichts.
Hinweis 3: Praktischer Sportunterricht findet nicht statt. Es wird stattdessen Sporttheorie unterrichtet.
Beschulung Schüler Vollzeit in der Zeit vom 01.03. bis 12.03.2021
Woche vom 01.03. bis 05.03.2021
- Vollzeitklassen Klasse 13 sowie die FOV01 und BEW81 werden laut Stundenplan in der Schule unterrichtet
- Vollzeitklassen Klasse 11 und Klasse 12 werden in Distanz unterrichtet, nicht in der Schule
Woche vom 08.03. bis 12.03.2021
- Vollzeitklassen Klasse 13 sowie die FOV01 und BEW81 werden laut Stundenplan in der Schule unterrichtet
- Die 11. Klassen FGW werden in Gruppe A und B geteilt und in Wechselunterricht unterrichtet. Auch die Klassenstufe 12 FGW wird geteilt, da die Gruppen in Leistungs- und Grundkursen sonst zu groß sind.
Gruppe A:
08.03. bis 12.03.2021 (5 Tage) Unterricht in der Schule
Gruppe B:
08.03. bis 12.03.2021 (5 Tage) Distanzlernen (zu Hause)
Der konkrete Beschulungsplan für die Klassen und die Aufteilung in die Gruppen wird über die Klassenleiter in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleiterin an die betreffenden Schüler versendet.
Hinweis 1: Für die Schüler besteht Präsenzpflicht in der Schule sofern der Inzidenzwert unter 50 liegt.
Hinweis 2: Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch im Klassenraum für alle Schüler, Auszubildenden und Lehrer, d.h. auch während des Unterrichts.
Hinweis 3: Praktischer Sportunterricht findet nicht statt. Es wird stattdessen Sporttheorie unterrichtet.
Formular Reiserückkehrer und Gesundheitsbestätigung
Alle Schüler und Auszubildende haben die Anlage „A1_Formular zur Gesundheitsbestätigung.pdf“ (Stand: 17.02.2021) auszufüllen und von den Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Schülern und Auszubildenden) bzw. durch den volljährigen Schüler/Auszubildenden unterschrieben mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument 2-seitig ist und zweimal unterschrieben werden muss (Vor- und Rückseite).
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Formular jeweils nach Ferien als auch zu Beginn eines jeden Blockes in der Blockbeschulung neu ausgefüllt werden muss. Ein Betreten der Schule ist nur mit dem ausgefüllten Formular möglich. Geben Sie dieses Formular unverzüglich beim Fachlehrer oder Klassenleiter in der ersten Unterrichtsstunde ab.
Minderjährige Schüler und Auszubildende werden ohne von den Erziehungsberechtigten unterschriebenes Formular nicht in die Schule eingelassen und nach Hause geschickt.
Alle Lehrkräfte haben die Anlage „A1_Formular zur Gesundheitsbestätigung_LK.pdf“ (Stand: 17.02.2021) auszufüllen und unterschrieben mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass das Dokument 2-seitig ist und zweimal unterschrieben werden muss (Vor- und Rückseite).
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Formular jeweils nach den Ferien neu ausgefüllt werden muss. Ein Betreten der Schule ist nur mit dem ausgefüllten Formular möglich. Geben Sie dieses Formular unverzüglich im Sekretariat des Schulleiters bzw. der stellvertretenden Schulleiterin vor der ersten Unterrichtsstunde ab.
Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten
Für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten gelten die Regelungen der in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung. Hier heißt es: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet (…) aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum für 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“. Diese Personen haben die Möglichkeit, die 14-tägige Quarantäne nach zwei negativen Testergebnissen auf das Corona-Virus durch die zuständige Gesundheitsbehörde zu einem früheren Zeitpunkt beenden zu lassen. Zwischen beiden Tests müssen etwa 5 bis 7 Tage liegen.
Eine aktuelle Übersicht über internationale Risikogebiete gemäß RKI finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Alle Lehrkräfte und alle Schüler und Auszubildenden melden sich unverzüglich bei der Schulleitung, wenn o.g. Sachverhalt auf sie zutrifft.
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maske)
Laut Allgemeinverfügung der Landesregierung M-V vom 15. September 2020 sowie der 2. Schul-Corona-Verordnung M-V vom 15.02.2021 ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände und dem Schulgebäude Pflicht für alle Lehrkräfte, Angestellten, für alle Schüler und Auszubildenden sowie für Gäste der Schule. Bitte stellen Sie sich darauf ein und bringen an jedem Schultag eine Maske mit in die Schule.
Ab dem 11.01.2021 ist das Tragen einer Maske im Unterricht ebenfalls verpflichtend.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gemäß § 2 der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung) wird bereits durch das Tragen einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung (sog. Alltagsmaske) erfüllt. Schülerinnen und Schüler wird jedoch empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OPMasken gemäß EN 14683) zu tragen. Für Lehrkräfte und alle an Schule Beschäftigten gilt gleichfalls die Empfehlung zum Tragen einer Atemschutzmaske (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schutzmv/anlage.html).
Näheres erfahren Sie direkt in der Schule.
Hinweis: Der Unterricht muß sich an den geforderten Hygienevorschriften ausrichten.
Dazu finden Sie hier den Hygieneplan Corona für die Schulen des Landes und den Hygieneplan Corona für unsere Schule zur Ansicht:
Hygieneplan des Landes MV sowie Hygieneplan Corona der Schule
Informationen für den Fall des Auftretens von Corona an der Schule
Im Fall des Auftretens eines Coronafalles an der Schule finden Sie notwendige Informationen in den Flyern zum Download: „Flyer für die Eltern minderjähriger Schüler/Auszubildende“ bzw. „Flyer für volljährige Schüler/Auszubildende„.
Meldung Verdacht einer Corona-Infektion bzw. Infizierung mit dem Virus
Sollten Sie, egal ob als Lehrkraft, Schüler/in oder Auszubildende/r den Kontakt mit einem Infizierten gehabt haben bzw. selbst infiziert sein, so füllen Sie bitte unverzüglich das Formular „Formular Erhebung Corona.pdf“ aus und senden es umgehend ausgefüllt per Mail an die Schule zurück. Bitte kommen Sie nicht in die Schule und melden sich per Telefon bzw. Mail um die nächsten Schritte abzustimmen.
Wichtige Links zum Thema Corona
Das Robert-Koch-Institut erfasst und bewertet kontinuiertlich die aktuelle Lage … hier klicken.
Die Bundesregierung informiert auf gesonderten Seiten zur Entwicklung in Sachen Corona … hier klicken