Die Klasse KBM 03 beteiligte sich von November 2021 bis März 2022 an einer Wettbewerbsausschreibung der kommunalen Lenkungsgruppe für Suchtprävention und Jugendschutz in Rostock zum Thema Alkohol in der Schwangerschaft.

In Auseinandersetzung mit dem Thema fanden die Berufsschüler*innen heraus, dass Alkoholkonsum während der Schwangerschaft als eine der häufigsten Ursachen für eine angeborene, verzögerte geistige Entwicklung bei Kindern gilt. Dabei stellten sie fest, dass diese Schädigungen nicht genetisch bedingt sind und vollkommen, zu 100% vermeidbar wären.

Nicht nur bei einer alkoholabhängigen Schwangeren ist das Risiko einer körperlichen Fehlbildung oder geistigen Störung des Neugeborenen erheblich, sondern auch gelegentlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ist für das ungeborene Kind gefährlich. Einen Grenzwert, bei dessen Unterschreiten keinerlei Beeinträchtigungen des Neugeborenen zu befürchten sind, gibt es nicht.

So kann es beim Ungeborenen zu einer „Fetalen Alkohol-Spektrum – Störung“ (Fetal Alcohol Spectrum Disorder – FASD) kommen. Die Schädigungen umfassen z.B. eine Wachstumsminderung und Gesichtsauffälligkeiten, Verhaltensstörungen, kognitive Defizite und Teilleistungsstörungen, zahlreiche körperliche Erkrankungen und beeinträchtigen die Alltagskompetenzen des Kindes. Am stärksten ist immer das Gehirn geschädigt. FASD ist kein Gendefekt und wird auch nicht vererbt.

In Kleingruppen erstellten die Berufsschüler*innen kreative Beiträge in Form von zwei Plakaten, eine Power-Point-Präsentation und einen Rap, um die Botschaft „Kein Alkohol in der Schwangerschaft“ für die Zielgruppe junger Menschen verständlich und eindringlich rüber zu bringen.

Zur Freude aller Beteiligten gewann die Klasse KBM 03 von Frau Tessmer den Kreativwettbewerb. Als Preis übergab die Vertreterin der kommunalen Lenkungsgruppe für Suchtprävention und Jugendschutz, Frau Donath der Schulsozialarbeiterin der Beruflichen Schule –Wirtschaft-, Frau Marquardt eine FASD-Puppe. Diese bildet die körperlichen Merkmale der Fetalen Alkohol-Spektrum-Störung bei einem Neugeborenem ab und dient zukünftig der Präventionsarbeit an der Beruflichen Schule – Wirtschaft-. Zudem erhielt jeder Schüler einen Wunschgutschein im Wert von 15,- Euro.

Die kreativen Beiträge sind nun mittels Abtretungserklärung in den Besitz der kommunalen Lenkungsgruppe für Suchtprävention und Jugendschutz übergegangen und unterstützen öffentlich die Aufklärung hinsichtlich der geschilderten Gefahren im Raum Rostock.

Damit werden die Produkte der Klasse KMB 03 vorrangig den Fachdiensten der Suchthilfe, als auch der FASD – Selbsthilfegruppe für Pflege- und Adoptiveltern zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank für Euer Engagement liebe KBM 03!