Festlegungen des Bildungsministeriums ab dem Schuljahr 2022/2023

Ab Februar 2023 gelten die Bestimmungen, die im Dokument Leitlinien „Eigenverantwortung und Sicherheit“ beschrieben sind.

Sie können das Dokument unter diesem >>LINK<< abrufen.

Hier die Fakten in Kürze:
– keine Maskenpflicht
– bei Vorliegen von Erkältungssymptomen weiterhin die Testung in der Häuslichkeit dringend empfohlen
– Schnelltests erhalten alle Schüler und Auszubildenden von der Schule auf Nachfrage
– kein Betretungsverbot bei Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2

Corona-Tests bei Symptomen

Mit der letzten Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testung in der Häuslichkeit gewechselt.
Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss.

Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages statt.

Dazu werden jedem Schüler Schnelltests für die Häuslichkeit auf Nachfrage beim Klassenleiter ausgegeben. Diese sind nur bei Auftreten von Symptomen zu nutzen.

Für die Tests stehen an unserer Schule verschiedene Antigen Selbsttests (Schnelltests) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für alle Schüler, Auszubildenden und Lehrkräfte zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Anwendung dieser Tests erhalten Sie auf der Seite: >>KLICK<<

Bei Fragen zur Teststrategie wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.


Wichtige Links zum Thema Corona

Das Robert-Koch-Institut erfasst und bewertet kontinuiertlich die aktuelle Lage … hier klicken.

Die Bundesregierung informiert auf gesonderten Seiten zur Entwicklung in Sachen Corona … hier klicken