Dieser Beruf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Voraussetzung für die Erlernung dieses Berufes ist ein Haupt- oder Realschulabschluss. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre.
Automobilkaufleute sind kundenorientiert in den Geschäftsfeldern Markt, Service und Vertrieb sowie Finanzdienstleistungen tätig. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Fähigkeit, mit den Kunden und Lieferanten – auch in einer Fremdsprache – zu kommunizieren sowie Kunden zu beraten. Bei diesen Tätigkeiten müssen einschlägige Rechtsgrundlagen sowie Branchen- und betriebsspezifische Geschäftsbedingungen beachtet und angewandt werden.
Im Neuwagengeschäft sind Automobilkaufleute vorwiegend mit der Vorbereitung und der internen Auftragsabwicklung beschäftigt. Sie wirken außerdem in Prozessen der betrieblichen Steuerung und Kontrolle, des Finanz- und Rechnungswesens sowie der Personalverwaltung mit. Sprach- und Schriftgewandtheit sowie Kooperation im Team, selbständiges, gewissenhaftes, ordentliches und zügiges Arbeiten unter Nutzung technischer und organisatorischer Mittel und Medien sind Anforderungen an die Auszubildenden.
Verkauf von Neu- u. Gebrauchtfahrzeugen, Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Arbeiten in der Verwaltung der Firma sind Tätigkeiten von Automobilkaufleuten.