Ausübungs- und Aufstiegsformen


Nach mindestens dreijähriger Berufstätigkeit kann der/die Steuerfachangestellte die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ablegen. Nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht für qualifizierte Steuerfachangestellte die Möglichkeit, auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu werden.


RÜCKSPRUNG